Auf den ersten Blick erscheint der Sachverhalt unspektakulär. Die Beklagte ist Mieterin einer Einzimmerwohnung der Kläger in München, das Mietverhältnis wurde mit dem Hinweis auf Eigenbedarf gekündigt. Auf den zweiten Blick wird deutlich, dass der Sachverhalt so einfach nun aber auch nicht ist, denn der Kläger und sein Rechtsanwalt kündigten das Mietverhältnis mit der Begründung, [...]
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